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Startup Unternehmen

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Gründungsberater

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Gründungsberater in typischer Funktion

Ihre Bedürfnisse beschränken sich auf die Gründung und Administrierung des zu gründenden Unternehmens, weil Sie keine Erfahrung haben oder sich entlasten wollen.

Die Erfahrung zeigt, dass nicht das billigste Angebot das Beste ist. Spätere Anpassungen sind in aller Regel aufwändiger und teurer. Auch Falschdispositionen können kosten. Das beste Beispiel ist die Wahl der Gesellschaftsform: Banken lehnen für die sicherheitsbasierten Refinanzierungen von Unternehmen die GmbH ab, weil GmbH-Anteil sich als Sicherheiten nicht eignen und wünschen die Rechtsform der Aktiengesellschaft, weil die Aktien verpfändet werden können. In den vergangenen Jahren gab es daher viele Gesellschaftsumwandlungen aus diesem Grunde (vgl. Umwandlung in AG).

Deshalb kann es sich lohnen, für Ihre individuellen Bedürfnisse eine Individualberatung zu geniessen.

Ihre Ansprechpartner hiefür sind die:

Gründungsberater als Business Angel

Diese Berater haben generell das Wissen und insbesondere die Erfahrung, wie man die Kunden vor Fallstricken und Stolperfallen im Unternehmensalltag schützt, unabhängig davon, ob es sich um ein Startup oder um einen Unternehmensstart in einer klassischen Branche handelt.

Ob und inwieweit der (klassische) Wirtschaftspartner von seiner Serviceausrichtung und von seiner verfügbaren Zeit her, mehr als die externe herkömmliche Beratung bieten kann und im Startup-Unternehmen „mitzuarbeiten“ will, ist für die Beraterauswahl vorgängig abzuklären. – Überlegen Sie sich früh, ob Sie dies wollen und bejahendenfalls, was Sie vom Wirtschaftspartner mit erweiterter Funktion erwarten.

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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