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Startup Unternehmen

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Abgrenzungen

Rechtsgebiet:
Startup Unternehmen
Stichworte:
Start-up
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Klassisches Unternehmen (Nicht-Startup)

Klassisches Unternehmen (Nicht-Startup)   =   Unternehmen, welches existierende und bewährte Märkte zu bedienen beabsichtigen, ohne innovative Geschäftsidee und vorrangiges Ziel, schnell zu wachsen;

nicht als Startup gelten:

  • Handwerksbetriebe jeder Art
  • Freiberufler
    • Ärzte
    • Architekten
    • Consultants / Berater
    • Rechtsanwälte
    • usw.

Franchising

Franchising   =   partnerschafts-basiertes und verkaufsförderungs-orientiertes Vertriebssystem;

der Franchisegeber kann Startup-Gründer sein, nicht aber der Franchisenehmer

Copycat-Unternehmen

Copycat-Unternehmen   =   Unternehmen, welche vor allem im Technologiebereich tätig sind und das Geschäftsmodell haben, eine vorhandene Geschäftsidee in einen anderen Markt als die kopierten Unternehmen einzubringen (auch: „Nachahmer“, „Trittbrettfahrer“);

es fehlt hier meistens das Kriterium „Innovation“

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    Bürgi Nägeli Rechtsanwälte

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